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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KSI Mayen GmbH

 

1. Geltungsbereich

Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der KSI Mayen GmbH mit Sitz in Mayen, nachfolgend KSI genannt, und Ihren Kunden, d.h. Käufern und Lieferanten, richten sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit der Kunde auf seine Geschäftsbedingungen verweist, wird einer Einbeziehung dieser Bedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen.

 


2. Angebote, Annahme, Annahmefrist

Angebote von KSI sind freibleibend. Annahmeerklärungen sowie Vertragsabschlüsse bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. Als Annahmeerklärung und/oder Auftragsbestätigung gilt bei Auftragsausführung innerhalb der Annahmefrist auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
Mündliche Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten unsere Verkaufsbedingungen.
Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw., auch Kalkulations- und Schreibfehler, binden uns nicht.
Werden KSI nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen, ist KSI berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten. Zahlungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig.
Alle Geschäfte werden unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass erforderliche behördliche Genehmigungen erteilt werden.

 

3. Ausführungsunterlagen, Beistellung, Produktänderungen

Der Käufer hat keinen Anspruch auf Pläne, Konstruktionen, Ausführungszeichnungen, technische Berechnungen sowie sonstige Unterlagen und Dokumente, die zur Fertigstellung der Ware benötigt werden, deren Entwürfe und Entwicklung  KSI unterliegen bzw. eigens dafür konstruiert werden; diese Unterlagen, Gegenstände oder Software sind ausschließlich Eigentum von KSI.
KSI bindet sich auch dann nicht an eine Herausgabe, wenn diese Unterlagen für die Nutzung, Wartung oder Reparatur der Ware benötigt werden. Dies gilt auch für Ersatzteilzeichnungen.
Bei KSI erstellte Konstruktionen, Zeichnungen sowie sonstige Unterlagen und Dokumente sind ausschließlich  Eigentum von KSI und gehen weder vor noch während der Fertigung noch bei Auslieferung der Ware in das Eigentum des Kunden über.
Zeichnungen, Pläne etc. die uns vom Käufer eigens zur Herstellung der bestellten Ware zur Verfügung gestellt werden, werden bei KSI  auf Verlangen des Kunden verwahrt oder bei Auslieferung der Ware herausgegeben.
Entstehende Mehrkosten auf Grund vom Kunden vorgegebener Produkt-und Konstruktionsänderungen im bereits laufenden Fertigungsprozess  gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. In diesem Fall stellt KSI die Produktion / /Konstruktion ein. Eine Annahme der neuen Preissituation bedarf der Schriftform. Nach Eingang dieser bei KSI erfolgt unverzüglich die Freigabe der weiteren Produktion. Die vereinbarte Lieferzeit wird entsprechend verlängert.
 

 

4. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, die von anderen Vertragspartner erhaltenen oder in Erfahrung gebrachten vertraulichen Informationen geheimzuhalten, Dritten (vorbehaltlich Mitarbeitern und Beratern) nicht zu offenbaren und diese vertraulichen Informationen nur zu verwenden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
Bei zwingend notwendiger Offenbarung vertraulicher Informationen ist Mitarbeitern und Beratern der Vertragsparteien die Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen.

 

5. Versand und Gefahrenübertragung

Versandweg und -mittel der bestellten Ware, sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Wahl von KSI überlassen.
Der Versand erfolgt in allen Fällen für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Auch bei Lieferung frei Bestimmungsort durch unseren LKW geht die Gefahr mit der Absendung der Ware, d.h. mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes an den Käufer über. Die Wahl des Transportweges sowie der Beförderungs- uns Schutzmittel, die ebenso wie gedeckte und Spezialwagen besonders berechnet werden, erfolgt mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Lademittel (Unterlagshölzer, Paletten, Gitterboxen usw.) verwenden wir auf Gefahr des Käufers gegen besondere Leihgebühr oder Erstattung der uns selbst entstehenden Kosten, im Falle der Leihe sind die Lademittel auf Gefahr und Kosten des Käufers zurückzusenden.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu seinen Lasten.
Wird der Versand auf  Wunsch oder durch Verschulden des Kunden verzögert oder befindet er sich in Annahmeverzug, so lagert die Ware in diesem Zeitraum auf Gefahr und Kosten des Kunden. In diesem Falle steht die Versandanzeige dem Versand gleich. Für die Lagerung wird dem Kunden pro angefangenem Tag eine Pauschale berechnet, deren Höhe KSI nach billigem Ermessen bestimmt.

 

6. Lieferung

Erfüllungs- und Leistungsort ist die von uns angegebene Empfangsstation bzw. im Fall des Verkaufs der Absendungsort. Mit Käufern vereinbarte Liefertermine, Lieferfristen und Lieferzeiten sind unverbindlich und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ab Lager Hersteller. Mit Lieferanten abgeschlossene Verträge sind absolute Fixgeschäfte. KSI ist über zu erwartende Verzögerungen der Lieferung unverzüglich unter Angabe des jeweiligen Grundes zu informieren. Der Grund der Verzögerung ist vom Lieferanten auf Verlangen durch Vorlage amtlicher Urkunden nachzuweisen.
 
Sind Liefer- und Leistungsverzögerungen von KSI auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, die KSI die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen u.s.w., zurück zu führen, hat KSI, auch dann, wenn die vorgenannten Umstände bei Lieferanten von KSI oder deren Unterlieferanten eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, diese nicht zu vertreten. Sie berechtigen KSI, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Verzug von KSI setzt in jedem Fall, auch bei von KSI fest zugesagten Lieferterminen, eine schriftliche Mahnung nach Fälligkeit voraus. Setzt der Kunde KSI im Verzugsfall eine angemessene Nachfrist, so kann er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Angemessen ist eine Frist von mindestens vier Wochen. Die Setzung der Nachfrist muss schriftlich erfolgen.
KSI ist zu Teillieferungen berechtigt.

 

7. Gewährleistung

Gewährleistungsrechte sind beim Kauf gebrauchter Sachen durch Käufer von KSI ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Kauf neuer Sachen durch Käufer von KSI ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor.
Der Käufer hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, oder Mengenabweichungen zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. KSI ist die Untersuchung der Ware unverzüglich nach Anzeige zu gestatten. Versäumt der Kunde die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels oder gestattet er KSI die Untersuchung der Ware nicht oder nicht unverzüglich, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert KSI kostenlos Ersatz. KSI ist berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. KSI ist verpflichtet, das Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei KSI auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Käufer über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
Der Käufer darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass KSI hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, entfällt die Pflicht zur Beseitigung etwaiger Mängel.

 

8. Haftungsbeschränkungen

KSI haftet nur für Schäden, die von KSI grob fahrlässig oder vor­sätzlich verursacht wurden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KSI auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung bzw. wegen Personschäden und deren Folgen bleibt unberührt.
Die Haftung für den beim Kunden durch eine Verzögerung der Leistung entstandenen Schaden ist bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf fünf Prozent der Auftragssumme.
KSI übernimmt keine Haftung für  Waren, deren  Mangel aus der Bereitstellung fehlerhafter Zeichnungen oder Unterlagen des Kunden entstanden sind.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.

 

9. Eigentumsvorbehalt

KSI behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.
Der Käufer wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit einer Zahlungspflicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt im vollen Umfange an KSI ab. KSI ermächtigt den Käufer widerruflich, die an KSI abgetretene Forderung für Rechnung von KSI im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung wird der Käufer die Abtretung offen legen und KSI die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen übergeben.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und KSI über den Zugriff unverzüglich zu benachrichtigen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch KSI liegt kein Rücktritt vom Vertrag.




 

10. Preise, Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist – mangels anderer Vereinbarung 14 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug an uns in bar, Scheck oder durch Überweisung auf unsere Konten zahlbar, unabhängig von dem Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung.
Die Kosten der Verpackung trägt in jedem Fall der Kunde.
Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, an KSI den vereinbarten Preis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Fracht zu zahlen. Beträgt die Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als acht Wochen, so tritt an die Stelle des vereinbarten Preises der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Listenpreis. Die nachträgliche Einführung oder Erhöhung von Zöllen, Steuern, Frachten oder Energiekosten berechtigt uns, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ändern sich Währungswechselkurse nach Vertragsschluss, so ist KSI berechtigt, hieraus resultierende Preiserhöhungen oder Änderungen der Preiskalkulation an den Kunden weiter zu geben.
KSI ist, selbst wenn der Kunde eine anders lautende Bestimmung getroffen hat, berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist KSI berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Die Bezahlung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Versand der Ware nach Fertigstellung und Meldung der Versandbereitschaft  aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich ist.

 

11. Aufrechnung, Abtretung pauschalierter Schadensersatz

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der geltend gemachte Mangel im Verhältnis zum Preis der bemängelten Ware bzw. des gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Zahlung ausgeschlossen. Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft. KSI ist auch berechtigt, mit Forderungen etwaiger mit KSI verbundener Unternehmen gegen Forderungen des Kunden aufzurechnen.
Ansprüche gegen KSI können nur mit schriftlicher Zustimmung von KSI an Dritte abgetreten werden.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung betragen, unbeschadet der Möglichkeit des Nachweises eines höheren Schadens durch KSI, 15% des Bruttoverkaufpreises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass KSI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel, Schriftform

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Mayen. KSI ist aber darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

        


Gültigkeitsstand 07.01.2013

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